Die Module resp. Doppelmodule werden mit Kompetenznachweisen abgeschlossen. Kompetenznachweise bestätigen, dass die Teilnehmenden die geforderten Kompetenzen erfüllen. Kompetenznachweise werden neben den weiteren in Ziff. 3.3 der Prüfungsordnung genannten Bedingungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung gefordert.
Sofern in den Modulen keine wesentlichen Änderungen in den Kompetenzen vorgenommen wurden und die antragstellende Person nachweist, dass sie aktuell und während mind. einem Jahr als Teamleitende resp. als Bereichs- oder Institutionsleitende tätig war, kann die QS-Kommission die Dauer der Laufzeit der Module resp. Gleichwertigkeitsbestätigungen verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit erfolgt auf ein individuelles und kostenpflichtiges Gesuch hin gemäss Gebührenordnung.